Die Straßenverkehrsordnung in Montenegro
Die Straßenverkehrsordnung in Montenegro ist vergleichbar mit den meisten EU- Ländern. Im Folgenden sind einige wichtige Merkmale aufgelistet, die Sie unbedingt durchlesen sollten um die Schönheit des Landes beruhigt genießen zu können.
Fahrerlaubnis und das Mindestalter des Fahrers in Montenegro
Fahrerlaubnis:
Gemäß dem Artikel 176 des Gesetzbuches von Montenegro „ über die Sicherheit im Straßenverkehr“ , das im Januar 2013 in Kraft getreten ist, dürfen Bürger der europäischen Union sowie der russischen Föderation mit der bereits vorhandenen gültigen Fahrerlaubnis auf dem Gebiet von Montenegro fahren.
Die Fahrerlaubnis wird in der Form akzeptiert, in der sie von dem jeweiligen Land ausgestellt wurde. In Montenegro wird sie in der gleichen Form ausgestellt wie auch in den anderen EU-Ländern.
Weitere Fahrerlaubnisse sind nur zusammen mit einem internationalen Führerschein gültig.
Der Fahrer:
Das Mindestalter des Fahrers beträgt 18 Jahre.
Eine gültige Fahrerlaubnis ist zwingend erforderlich.
Die Geschwindigkeitsbegrenzungen in Montenegro
Stadtverkehr: 50 km/h
Außerorts: 80 km/h
Schnellstraßen: 100 km/h
Autobahnen: 120 km/h
Im Sommer werden viele Kameras zur Verkehrskontrolle an den Straßen von Montenegro angebracht.
Straßenverkehr in Montenegro
Transportverkehr:
• In Montenegro gilt das Rechtsfahrgebot
• Die zulässige Geschwindigkeit kann darf nicht überschritten werden
• Das Fahrlicht muss während der Fahrt immer reguliert und eingeschaltet sein
• Das Fahrzeug im Kreisverkehr hat immer Vorrang zu den einfahrenden Fahrzeugen
• Das Überholen ist nur auf der linken Spur erlaubt
• Die Tönung der Autoscheiben ist verboten (abgesehen von fabrikmäßiger Autoglastönung).
Der Fahrer:
• Der Fahrer sowie auch die Mitfahrer müssen während der Fahrt angeschnallt sein.
• Die zulässige Höhe des Alkohols im Blut ist 0.3 mg/ml
• Die Nutzung der Antiradare ist verboten
• Sie sollten immer einen gültigen Pass dabei haben
• Telefonieren während der Fahrt ist verboten, außer Sie benutzen technische Einrichtungen wie Bluetooth oder HandsFree.
Die Fahrzeuginsassen:
• Alle Mitfahrer müssen während der Fahrt angeschnallt sein
• Kinder unter 5 Jahren dürfen nur in speziellen Babysitze bzw. Kindersitzen transportiert werden
• Es dürfen nur Kinder ab 12 Jahren vorne sitzen.
Die Parkplätze:
Die Parkplätze in den Städten, an Sehenswürdigkeiten sind meistens kostenpflichtig. Der Preis hängt selbstverständlich von der Region, der Jahreszeit sowie von der beabsichtigten Parkdauer ab.
Im Sommer kann die Parkgebühr zwischen 0,8 bis 2 Euro pro Stunde variieren. Im Winter liegt sie zwischen 0,6 bis 1 Euro pro Stunde.
Falsch parkende Fahrzeuge werden kostenpflichtig abgeschleppt!
Für das Abschleppen wird Ihnen eine Rechnung von 90 Euro ausgestellt. Außerdem wenn das Fahrzeug nicht gleich abgeholt wird, fällt zusätzlich eine Gebühr von 5 Euro pro Tag an. Wenn Sie vor dem Abschleppdienst wieder am Fahrzeug sind können Sie 65 Euro sparen.
Kraftfahrzeugversicherung und Straßenbenutzungsgebühr
• Jedes Fahrzeug muss versichert sein.
• Die Versicherung erfolgt an der jeweiligen Grenze.
Die Strafen bei Verletzung der Verkehrsregeln in Montenegro:
• Durchfahrt über eine rote Ampel – 70 bis 250 Euro;
• Benutzung des Mobiltelefons während der Fahrt – 50 Euro;
• Alkohol im Blut über 0.3 Promille – 100 bis 350 Euro;
• Geschwindigkeitsüberschreitung – 50 bis150 Euro;
• vollkontinuierlichem Verkehr mit ausgeschalteten Fahrtlicht – 50 Euro;
• Überfahren einer durchgezogenen Linie –70 bis 300 Euro.